3 min Ausgabe Nr. 1 | 2025

Rente im Ausland: Darauf sollten Sie achten

Der Ruhestand in einem anderen Land – das ist für viele Seniorinnen und Senioren ein Traum. Ob sonniges Klima, kulturelle Vielfalt oder niedrigere Lebenshaltungskosten: Es gibt viele gute Gründe, über einen Umzug ins Ausland nachzudenken. Doch bevor es so weit ist, sollte der Bezug der Rente und Vorsorgegelder sorgfältig geplant werden.

AHV-Rente weltweit beziehen
Die Renten der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) werden auch ins Ausland ausgezahlt. Dies gilt für Rentnerinnen und Rentner mit Schweizer- oder EU/EFTA-Staatsangehörigkeit sowie für Personen aus Ländern, mit denen die Schweiz ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat. Besteht kein solches Abkommen, verlieren die Rentnerinnen und Rentner bei definitivem Wegzug ins Ausland den Anspruch auf Leistungen der Schweizer AHV. Wichtig ist, der zuständigen AHV-Ausgleichskasse rechtzeitig den neuen Wohnsitz mitzuteilen. 

Steuern auf die Rente: Doppelbesteuerung
vermeiden

In den meisten Fällen gilt: Die AHV-Rente wird im Wohnsitzland besteuert. Das regeln die Doppelbesteuerungsabkommen, die die Schweiz mit zahlreichen Ländern abgeschlossen hat.

Beziehen Sie zusätzlich Vorsorgegelder aus der beruflichen Vorsorge (z. B. Pensionskassenleistungen) oder der Säule 3a, können diese der Quellensteuer in der Schweiz unterliegen. Falls das Wohnsitzland gestützt auf ein Doppelbesteuerungsabkommen das ausschliessliche Besteuerungsrecht hat, können Sie die Quellensteuer unter bestimmten Voraussetzungen in der Schweiz zurückfordern.

Krankenversicherung nicht vergessen
Ein Umzug ins Ausland wirkt sich oft auf die Krankenversicherung aus. Bei einem Wohnsitzwechsel in ein EU- oder EFTA-Land verbleiben Rentnerinnen und Rentner weiterhin bei ihrer Schweizer Krankenversicherung versichert, wobei sie bei einem Wegzug nach Österreich, Deutschland, Frankreich, Italien, Portugal und Spanien die Wahl haben, sich neu einer lokalen Krankenversicherung anzuschliessen. Für alle übrigen Länder besteht seitens der Schweiz keine obligatorische Versicherungspflicht mehr. Prüfen Sie daher genau, welche Leistungen die Krankenversicherung im neuen Wohnsitzland bietet und ob Sie ausreichend abgesichert sind.

Planung der Vorsorgegelder
Bei einem Umzug ins Ausland können Pensionskassen- und Säule-3a-Guthaben oft als Kapital ausbezahlt werden. Es gibt jedoch Unterschiede je nach Land:

  • EU- und EFTA-Staaten: Hier kann in der Regel nur der überobligatorische Teil der Pensionskassengelder sofort bezogen werden. Der obligatorische Teil bleibt auf einem Freizügigkeitskonto in der Schweiz, sofern im Zielland eine Sozialversicherungspflicht besteht, und kann frühestens fünf Jahre vor dem Referenzalter der AHV bezogen werden.

  • Nicht-EU/EFTA-Staaten: Bei einem Umzug in ein Land ausserhalb der EU/EFTA ist der vollständige Bezug der Vorsorgegelder möglich.

Das genaue Vorgehen sowie die steuerlichen Auswirkungen sollten individuell geprüft werden, idealerweise mit Unterstützung von Fachleuten.

Lebenshaltungskosten realistisch einschätzen
Auch wenn das Leben in vielen Ländern günstiger erscheint, können versteckte Kosten wie höhere Gesundheitsausgaben oder Gebühren für Geldtransfers die Vorteile schmälern. Erstellen Sie daher eine detaillierte Übersicht über Ihre voraussichtlichen Kosten, um finanzielle Überraschungen zu vermeiden.

Sandro Di Giulio
BDO AG
Dipl. Steuerexperte,
Leiter Private Client Services
sandro.digiulio@bdo.ch

Sorgfältige Planung lohnt sich
Ein Ruhestand im Ausland kann viele Vorteile bieten, doch er erfordert eine sorgfältige Planung. Klären Sie steuerliche, rechtliche und versicherungsrechtliche Fragen frühzeitig und lassen Sie sich beraten, um Stolperfallen zu vermeiden. So steht einem entspannten Leben unter der Sonne nichts im Weg.

Raymond Frey
BDO AG
Stv. Leiter Sozialver-
sicherungen und Vorsorge
raymond.frey@bdo.ch

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