Selbstbestimmt wohnen und mobil bleiben
Der diesjährige Austausch mit Regierungsvertretern und kantonaler Verwaltung stand ganz im Zeichen der Lebensqualität für Seniorinnen und Senioren. Finanzielle Sicherheit, sicheres Wohnen und Mobilität sind wichtige Voraussetzungen dazu.
Von Cäcilia Hänni, Präsidentin ZSS
1. Erweiterte Zusatzleistungen (ZL) für Ergänzungsleistungsbezüger (EL)
Am 1. Januar 2025 tritt die neue kantonale Verordnung für Zusatzleistungen (ZL) für Ergänzungsleistungsbezüger (EL) definitiv in Kraft. Alle älteren Menschen sollen damit möglichst lange in ihrer privaten Wohnung leben können, auch wenn sie Unterstützung im Alltag benötigen. Verbesserungen gibt es in den folgenden Bereichen:
Hilfe und Betreuung zu Hause
Dazu zählen Unterstützung bei der Haushaltführung, psychosoziale Betreuung und Begleitung, um Termine wahrzunehmen und den Kontakt zur Aussenwelt zu pflegen, Prävention von sozialer Isolation und psychischen Krisen, Entlastungsdienste, Mittagstische, Mahlzeitendienste, Aufenthalte in Tages- oder Nachtheimen, Transporte, weitere Hilfsmittel sowie die Beratung, Leistungsabklärung und Koordination.
Beratung, Leistungsabklärung und Koordination
Für jede Gemeinde gibt es «Durchführungsstelle für Zusatzleistungen». Diese gibt Auskunft, welche Fachperson die Beratung, Leistungsabklärung und Koordination in der Gemeinde übernimmt. Für die Abklärung verwenden die Gemeinden einen Fragekatalog. Aufgrund der Einschätzung erhält die betreffende Person eine Bedarfsbescheinigung. Der maximale jährliche Betrag für Zusatzleistungen beträgt aber weiterhin CHF 25 000 für Einzelpersonen und CHF 50 000 für Paare. Werden verschiedene Leistungen bezogen, werden diese von der Beratungsstelle koordiniert.
Wie funktioniert der Leistungsbezug?
Jede Gemeinde hat eine Liste von Institutionen und Einzelpersonen, welche in Frage kommen. Diese müssen bestimmten Qualitätskriterien erfüllen und werden von der Gemeinde kontrolliert. Nebst Einzelpersonen mit einer Spitexbewilligung kommen neu auch gemeinnützige Organisationen im Bereich der Altershilfe, gemeinnützige Entlastungsdienste und von der Gemeinde bezeichnete Organisationen in Frage. Die Beziehenden können daraus auswählen, wen sie beauftragen möchten. Die Rechnung für eine Leistung wird von der beziehenden Person bezahlt und der ZL-Durchführungsstelle zur Rückvergütung eingereicht.
2. Anstellung pflegender Angehöriger
In der Schweiz gibt es derzeit rund 600 000 pflegende Angehörige. Diese sind eine wichtige Stütze für die Pflege im privaten Umfeld und ergänzen die Spitex-Dienste. Immer mehr Angehörige lassen sich für diese Tätigkeit von einer Spitex anstellen.
Welche Voraussetzungen müssen Spitex-Dienste dazu erfüllen?
Solche Spitexen benötigen ein Organisationskonzept, sind durch den Kanton reguliert und unterstehen der gesundheitspolizeilichen Aufsicht. Die Gemeinden können aufgrund des heutigen Pflegegesetzes diese Anbieter überprüfen. Qualitätskriterien sind u. a.: Mindestzahl qualifizierter Pflegefachleute und Kontrolle der Angehörigen. Auf der kantonalen Website soll es in Zukunft vermehrte Informationen für pflegende Angehörige geben.
3. Mobilität
Der öffentliche Verkehr und seine einfache Nutzung ist gerade für ältere Menschen oftmals der Schlüssel, um mobil zu bleiben; spätestens ab dann, wenn das eigene Fahrzeug nicht mehr benutzt werden kann. Der Abbau von bedienten Haltestellen, Ticketautomaten und zuletzt der Abbau der Möglichkeit, im Postauto beim Chauffeur ein Ticket zu lösen, sorgen vielerorts für Ärger und Frustration.
Lukas Tenger, Leiter Marketing ZVV, erklärte, welche Neuerungen es im Gebiet des Zürcher Verkehrsverbundes 2025 geben wird. Die gute Nachricht: Bus- und Zugfahren sind im Kanton Zürich jederzeit weiterhin ohne Mobil-Telefon möglich.
Tickets im Bus kaufen geht aber ab Ende 2024 nicht mehr
Leute, die ihr Ticket nicht über das eigene Smartphone lösen wollen, haben Alternativen: Mehrfahrtenkarten können weiterhin in den Postautos des Kantons entwertet werden. Ebenso bleiben Ticketautomaten im Kanton bestehen. Wenn keine Verkaufsstelle und kein Automat in der Nähe sind, kann ein Ticket auch zum Voraus zu Hause am Computer gelöst und ausgedruckt werden oder seit dem 18. März 2024 neu auch per Telefonanruf.
Der Regierungspräsidentin Natalie Rickli, Regierungsrat Mario Fehr und den beteiligten Mitarbeitenden vielen Dank für die wiederum sehr aufschlussreichen Gespräche.
Eine kurze Zusammenfassung zu den Neuerungen finden Sie hier.
Quelle: www.zh.ch/umsetzungshilfe-zlv