Soziale Integrität und der Demenzprophylaxe

Der Expertisenantrag – Gutes Hören im Alter ist wichtig für die soziale Integrität und der Demenzprophylaxe. Ab einem gewissen Grad an Schwerhörigkeit wird deshalb eine Teilfinanzierung von Hörgeräten durch die AHV gewährleistet. Um diese Teilfinanzierung zu erhalten, muss durch den/die Hals-Nasen-Ohrenspezialisten/in ein Expertisen- antrag erstellt werden. Im Weiteren wird dieses Vorgehen beschrieben.

Teil 4

U. Jehle Brühlmann,
Dr. med.
Fachärztin FMH ORL,
Hals- und Gesichtschirurgie

Von Ursula Jehle Brühlmann und Esther Bächler

Vorgehen zur Gehörsabklärung
Zunächst muss ein Hals-Nasen-Ohrenspezialist/in abklären, ob die bestehende Schwerhörigkeit den Grad erreicht hat, dass durch die AHV die Teilfinanzierung übernommen wird. In der untenstehenden Liste finden sie die Zusammenstellung der IV/AHV Experten von Zürich, die befugt sind, als Experten die Beurteilung durchzuführen. Unter folgenden Link können die Experten/innenabgefragt werden:
Liste ORL-Expertenärzte und des médecin-experts ORL

Zunächst erfolgt eine klinische Untersuchung des Ohres. Diese wird mit dem Mikroskop durchgeführt. Es muss ausgeschlossen werden, dass der äussere Gehörgang durch Schmalz verschlossen ist. Im Weiteren wird das Mittelohr und das Trommelfell beurteilt.

Berechnung des Hörverlustes
Anhand des Reintonschwellenaudiogrammes sowie des Sprachaudiogrammes wird der Gesamthörverlust ermittelt. Diese Messungen werden in einer Camera silenta mittels Audiometer ermittelt.

Liegt der Gesamthörverlust bei 35 % wird anhand der Expertise, die durch den/die Facharzt/ärztin ermittelt wird, hat der/die Versicherte Anrecht auf den AHV- Beitrag. Als Beispiel sehen sie unten die Graphiken. Bei diesem Beispiel berechnet sich ein Gesamthörverlust von 46 %. Der/die Expertenarzt/ärztin fühlt anschliessend den Expertisenauftrag aus, der an die zuständig IVStelle versandt wird. Parallel muss der/die Versicherte einen Antrag einreichen.

Im Ton- oder Reintonschwellenaudiogramm werden Töne verschiedener Frequenzen (250–8000 Hz) und Lautstärken (0–110 dB) getestet. Normalerweise liegt die Hörschwelle zwischen 0 bis 20 dB. Im Beispiel oben sieht man, dass vor allem zwischen 1000 und 8000 Hz die Hörschwelle für Töne stark abfällt.

Im Sprachaudiogramm werden einsilbige Worte in Abhängigkeit von der Lautstärke (dB) getestet. In diesem Beispiel zeigt sich, dass die einsilbigen Worte erst bei einem Schallpegel von 90 dB diskriminiert werden können.

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