2 min Ausgabe Nr. 4 | 2024

Immobilien vererben ohne Fehler und Streit

Eine Immobilie innerhalb der Familie weiterzugeben, sollte gut durchdacht und frühzeitig geplant werden. Um teure Fehler und familiäre Streitigkeiten zu vermeiden, lohnt es sich, eine Expertin oder einen Experten zur Seite zu haben. Stefan Reinhard, Leiter Erbschaften bei der Zürcher Kantonalbank, gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Welchen ersten Schritt empfehlen Sie?
Stefan Reinhard: Um einen guten Überblick über die eigene finanzielle Situation zu gewinnen und herauszufinden, wer laut Gesetz wie viel erbt, ist eine Auslegeordnung hilfreich. So wird deutlich, wie die Partnerin oder der Partner im Todesfall ohne Regelung abgesichert ist und ob Handlungsbedarf für eine Nachlassregelung besteht. Hilfestellung dafür bietet unser Erbrechner, mit dem sich die persönliche Erbsituation einfach berechnen lässt. Oder man nimmt einen kostenlosen ZKB Erbschaft-Check in Anspruch. Dies ist eine gute Basis für die weiteren Überlegungen oder eine detaillierte Erbschaftsberatung.

Zu Lebzeiten übergeben oder vererben: Welche Variante bringt mehr Vorteile?
Dies hängt von der individuellen Situation und den eigenen Wohnbedürfnissen ab. Wird das Eigenheim mit Umschwung zu gross und führt zu einer finanziellen oder körperlichen Belastung, bietet eine lebzeitige Übertragung sicher Vorteile. Viele Menschen möchten lieber in ihrem eigenen Zuhause alt werden. In solchen Fällen liegen die Vorteile eher beim Vererben. Für beide Varianten gilt: Sie müssen gut geplant sein.

Wann sollte man die Erben involvieren?
Wichtig ist, sich die Gedanken nicht allein zu machen, sondern die Kinder von Beginn an mit in den Prozess einzubeziehen. Ich hatte mal ein Ehepaar in der Beratung, das ein Bauprojekt für ein Dreifamilienhaus geplant hat, um später jedem Kind eine Wohnung vererben zu können. Als das Ehepaar nach einer umfassenden Konzeptionsphase das baureife Projekt erstmals den Kindern präsentierte, hatte nur ein Kind Interesse an einer Wohnung – dies zur Enttäuschung der Eltern.

Lassen Sie sich beraten
Bei der Weitergabe von Vermögenswerten kann vieles richtig und einiges falsch gemacht werden. Wir helfen gerne weiter und beraten Sie mit Weitsicht. Kontaktieren Sie uns unter Telefon 0844 843 823 oder wenden Sie sich an Ihre persönliche Kundenbetreuerin respektive Ihren persönlichen Kundenbetreuer.

zkb.ch

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