Für den Notfall vorsorgen
Wir alle wünschen uns, bis ins hohe Alter gesund und vital zu bleiben und unsere eigenen Entscheidungen treffen zu können. Was aber geschieht, wenn dies nicht mehr möglich ist und wir auf fremde Hilfe angewiesen sind?
Wer entscheidet, wenn Sie es nicht mehr können?
Ob nach einer Hirnverletzung, einem Schlaganfall oder infolge einer Demenz – eine Urteilsunfähigkeit kann unerwartet eintreten. Wer entscheidet dann, in welchem Heim Sie untergebracht werden und welche Pflege Sie erhalten? Wer bezahlt Ihre Rechnungen und vertritt Sie im Rechtsverkehr?
Mit einem Vorsorgeauftrag können Sie solche Fragen im Voraus in Ihrem Sinne regeln und Vorsorge für den «Was-wäre-wenn»-Fall treffen.
Mit einem Vorsorgeauftrag selbst bestimmen
Ein Vorsorgeauftrag ist eine schriftliche Regelung, in der Sie festhalten, wer Sie im Falle Ihrer Urteilsunfähigkeit vertreten soll. Sie können eine oder mehrere Personen beauftragen – gemeinsam oder einzeln. Ebenso ist es möglich, die verschiedenen Aufgaben auf mehrere Beauftragte aufzuteilen. Die beauftragte Person beziehungsweise die beauftragten Personen müssen bereit und in der Lage sein, die ihnen übertragenen Aufgaben verantwortungsvoll und in Ihrem Sinne wahrzunehmen. Dabei empfiehlt es sich, bereits im Vorfeld das Gespräch mit den vorgesehenen Personen zu suchen.
Liegt kein Vorsorgeauftrag vor und werden Sie urteilsunfähig, setzt die KESB (Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde) von Amtes wegen eine Beiständin oder einen Beistand ein.
Rechtzeitig vorsorgen lohnt sich
Ein Vorsorgeauftrag ist nur gültig, wenn er in urteilsfähigem Zustand verfasst wurde. Es ist ratsam, rechtzeitig vorzusorgen, denn es ist nie zu früh, aber manchmal zu spät. Bestehen Zweifel an Ihrer Urteilsfähigkeit, empfiehlt es sich, diese durch eine Ärztin oder einen Arzt bescheinigen zu lassen.
So errichten Sie einen gültigen Vorsorgeauftrag
Ein Vorsorgeauftrag kann entweder vollständig von Hand geschrieben sowie eigenhändig unterzeichnet und datiert werden. Alternativ kann er öffentlich beurkundet werden. Nicht gültig ist hingegen ein am Computer erstellter Vorsorgeauftrag – selbst dann nicht, wenn die Unterschrift amtlich beglaubigt wurde.
Zudem muss sichergestellt sein, dass der Vorsorgeauftrag im Ernstfall auffindbar ist. Die meisten Kantone kennen eine amtliche Hinterlegungsstelle für Vorsorgeaufträge. Alternativ können Sie den Vorsorgeauftrag an einem sicheren Ort zu Hause aufbewahren. Informieren Sie in diesem Fall eine Vertrauensperson darüber, wo sich das Original befindet.
Wichtig: Rechtsgültig ist ausschliesslich das Original. Kopien werden von der KESB nicht akzeptiert.
Diese Dokumente ergänzen Ihre Vorsorge
Sind Sie infolge einer Krankheit oder eines Unfalls im Spital und nicht mehr ansprechbar, stellen sich mitunter Fragen zu lebenserhaltenden und lebensverlängernden Massnahmen. Ihre persönlichen Wünsche und Vorstellungen können Sie in einer Patientenverfügung festhalten. Geeignete Vorlagen finden sich beispielsweise auf der Website der Schweizerischen Ärztevereinigung FMH. Die Patientenverfügung muss nicht von Hand verfasst werden. Es genügt, sie am Computer auszufüllen, auszudrucken und eigenhändig zu unterschreiben. Auch die Patientenverfügung sollte an einem sicheren Ort aufbewahrt werden, damit sie im Bedarfsfall rasch auffindbar ist.
Ergänzend kann es sinnvoll sein, einen Vorsorgeauftrag durch eine Bankvollmacht und gegebenenfalls eine Generalvollmacht zu ergänzen. Solche Vollmachten sind insbesondere für die Übergangszeit hilfreich, bis die KESB den Vorsorgeauftrag geprüft und validiert hat. Sie sind zudem nützlich in Situationen, in denen Sie zwar grundsätzlich urteilsfähig sind, aber nur eingeschränkt selbst handeln oder entscheiden können, beispielsweise während einer längeren Auslandabwesenheit oder eines längeren Spitalaufenthalts.
Tamara M. Völk Dr. iur., LL.M. Leiterin Fachgruppe Nachlass- und Nachfolgeplanung + 41 44 444 58 98 tamara.voelk@bdo.ch
Vorsorge schafft Sicherheit Ein durchdachter und sorgfältig formulierter Vorsorgeauftrag schafft Klarheit. Davon profitieren nicht nur Sie selbst. Er entlastet auch Ihre Angehörigen und schafft Sicherheit sowie Vertrauen. Bei Fragen rund um den Vorsorgeauftrag oder zu dessen konkreter Umsetzung stehen wir Ihnen gerne zur Seite. www.bdo.ch
Dieser Artikel entstand in Zusammenarbeit mit der BDO AG.